Häufige Fragen zur
Bürgerenergie Südeichsfeld
Allgemeines
Was ist eine Bürgerenergiegenossenschaft?
Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien realisieren. Ziel ist eine nachhaltige, dezentrale und demokratische Energieversorgung.
Wie sicher ist meine Beteiligung?
Die Investition ist mit Risiken verbunden, z. B. durch technische Ausfälle oder Marktveränderungen. Genossenschaften gelten jedoch als stabile Anlageform.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Erträge aus Genossenschaftsanteilen sind einkommensteuerpflichtig. Die Genossenschaft stellt eine Steuerbescheinigung aus.
Wie hoch ist die Mindestbeteiligung?
Die Mindestbeteiligung beträgt in der Regel einen Geschäftsanteil. Die genaue Höhe ist in der Satzung geregelt. Stand 31.12.2024 beträgt ein Geschäftsanteil 500 Euro.
Wie kann ich mich aktiv einbringen?
Neben der finanziellen Beteiligung können Mitglieder sich auch ehrenamtlich engagieren, z. B. in Arbeitsgruppen, bei Veranstaltungen oder in der Öffentlichkeitsarbeit.
Warum gibt es uns?
Die Energiegenossenschaft Südeichsfeld eG wurde gegründet, um die regionale Energiewende aktiv mitzugestalten. Obwohl in unserer Region bereits erneuerbare Energien erzeugt werden, fließt ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung an externe Investoren ab. Wir möchten das ändern.
Unser Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen vor Ort von der Energiewende profitieren – durch Beteiligung, Mitbestimmung und regionale Projekte. Mit der Genossenschaft schaffen wir eine Plattform, um gemeinsam in erneuerbare Energien zu investieren und die Energieversorgung in unserer Region nachhaltig, dezentral und bürgernah zu gestalten.
Warum Genossenschaft und keine andere Rechtsform?
Eine Genossenschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen – in unserem Fall die regionale und nachhaltige Energieversorgung. Jeder bringt ein, was er kann: Geld, Ideen oder Engagement.
Im Unterschied zu anderen Unternehmensformen steht bei der Genossenschaft nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern das Wohl der Mitglieder. Entscheidungen werden demokratisch getroffen – jedes Mitglied hat eine Stimme, egal wie viele Anteile es besitzt.
Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?
Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern – und sie wird auch von ihnen mitgestaltet. Damit alles gut organisiert ist, gibt es drei wichtige Organe:
- Die Generalversammlung: Hier treffen sich alle Mitglieder und entscheiden gemeinsam über wichtige Themen. Jedes Mitglied hat eine Stimme, egal wie viele Anteile es besitzt. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, beschließt über Satzungsänderungen, den Jahresabschluss und die Verwendung von Gewinnen.
- Der Aufsichtsrat: Er wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands, prüft die Finanzen und berichtet den Mitgliedern. Er darf nicht gleichzeitig im Vorstand sein.
- Der Vorstand: Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Er leitet die Genossenschaft im Alltag, trifft Entscheidungen, vertritt sie nach außen und kümmert sich um die laufenden Geschäfte.
Warum ist uns regionale Wertschöpfung wichtig?
Wir möchten, dass möglichst viel von dem, was durch unsere Energieprojekte entsteht – wie Einnahmen, Arbeitsplätze und Investitionen – in unserer Region bleibt. Deshalb arbeiten wir mit Partnern aus der Umgebung zusammen, zahlen unsere Steuern hier und setzen unsere Projekte vor Ort um.
So stärken wir die lokale Wirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass die Menschen vor Ort direkt von der Energiewende profitieren.
Beteiligung
Wie kann ich mich beteiligen?
Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Anzahl und der Preis der Anteile sind in der Satzung im §3 geregelt. Die Satzung ist im Download-Bereich einsehbar.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Stimmrecht (eine Stimme pro Mitglied, unabhängig von der Anzahl der Anteile)
- Einsicht in Geschäftsberichte
- Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
- Einzahlung der gezeichneten Anteile
- Einhaltung der Satzung
- Unterstützung der Genossenschaftszwecke
Wie viele Mitglieder hat die Genossenschaft?
Die genaue Mitgliederzahl ändert sich ständig. Zu Stand 31.07.2025 waren es 137 Mitglieder mit 316 Anteilen.
Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung ist schriftlich möglich. Die Fristen und Modalitäten sind in der Satzung geregelt.
Gibt es Fördermöglichkeiten für Mitglieder?
Teilweise können Mitglieder von Förderprogrammen profitieren, z. B. bei der Installation von PV-Anlagen oder beim Bezug von Ökostrom. Die Genossenschaft informiert über aktuelle Programme.
Welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft?
Es besteht für alle Mitglieder eine Reihe von Möglichkeiten, von der Mitgliedschaft zu profitieren, u.a.:
- Miteigentum am Genossenschaftsvermögen
- Dividenden / genossenschaftliche Rückvergütung
- Zinseinkünfte bei Mitglieder- oder Nachrangdarlehen für Investitionsprojekte
- Pachteinnahmen für vermietete Objekte
- Kauf von Energie / Energiesharing
Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?
Nein, Auch Kinder und Jugendliche können Mitglied werden – mit Zustimmung der Eltern. Der Anteil wird dann auf den Namen des Kindes eingetragen. Ab dem 18. Geburtstag gehört der Anteil dem Kind vollständig, inklusive Stimmrecht.
Kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen, verkaufen oder übertragen?
Ja – siehe Satzung § 8.
Haften Genossenschaftsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen?
Nein. Gemäß Satzung § 4 ist die Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Mitglieder haften also maximal in Höhe der Geschäftsanteile.
Können sich Unternehmen, Vereine oder sonst. nicht natürliche Personen beteiligen?
Ja – siehe Satzung § 1.
Finanzen
Wie werden Gewinne verwendet?
Ein Teil wir nach Beschluss der Generalversammlung als Dividende ausgeschüttet, der Rest wird in neue Projekte reinvestiert oder als Rücklage verwendet.
Was tun wir und wie finanzieren wir uns?
Wir finanzieren uns in erster Linie durch die Einzahlung der Mitgliedsanteile. Zusätzlich werden für größere Projekte Fremdfinanzierungen im Rahmen von Mitglieder- oder Nachrangdarlehen sowie Bankdarlehen genutzt.
Wie hoch wird die Gewinnausschüttung und wie kann ich sonst noch von den Gewinnen der Genossenschaft profitieren?
Die Mitglieder der Genossenschaft entscheiden gemeinsam in der Generalversammlung über die Höhe der Gewinnausschüttung. Da die Genossenschaft langfristig wirtschaftlich arbeitet, sind stabile Überschüsse bereits in den ersten Jahren realistisch – eine genaue Prognose ist jedoch zu Beginn nicht möglich.
Neben der Dividende profitieren Mitglieder auch auf andere Weise: zum Beispiel durch günstigen Strombezug, Rückvergütungen, Beteiligung an Projekten oder Pachteinnahmen (siehe Punkt „Vorteile“).
Was passiert bei Verlusten?
Wenn die Genossenschaft Verluste macht, wird zuerst auf Rücklagen zurückgegriffen, die in guten Jahren angespart wurden. Reichen diese nicht aus, kann die Generalversammlung entscheiden, ob ein Teil der eingebrachten Anteile genutzt wird, um die Verluste auszugleichen.
Wichtig: Mitglieder haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Sie können nur mit dem Geld haften, das sie als Anteil in die Genossenschaft eingebracht haben.
Gibt es in der Energiegenossenschaft Südeichsfeld eG eine Nachschusspflicht?
Nein – siehe Satzung § 4.
Technik
Welche Technologien werden eingesetzt?
- Photovoltaikanlagen
- Windkraftanlagen
- Biogasanlagen
- Nahwärmenetze
- Batteriespeicher
- Ladeinfrastruktur
- uvm.
Wie kann ich mich über Projekte informieren?
Über die Website, Newsletter, Generalversammlungen oder Infoveranstaltungen der Genossenschaft.
Welche konkreten Projekte wurden bereits umgesetzt?
Die Genossenschaft betreibt mehrere Photovoltaikanlagen in der Region. Weitere Projekte in den Bereichen Windkraft, Nahwärme und E-Mobilität sind in Planung. Diese werden regelmäßig auf dieser Page in der Kategorie „Projekte“ angepasst.
Wie nachhaltig sind die Projekte?
Alle Projekte der Genossenschaft basieren auf erneuerbaren Energien und verfolgen ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
Was ist Energy Sharing (Energiesharing)?
Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Menschen oder Haushalte gemeinsam Strom erzeugen – zum Beispiel mit einer Solaranlage – und diesen Strom untereinander aufteilen. So kann zum Beispiel der Strom, den ein Haushalt nicht selbst verbraucht, an Nachbarn oder andere Mitglieder einer Gemeinschaft weitergegeben werden.
Das Ziel ist:
- Kosten zu sparen
- die Umwelt zu schonen
- und die Energiewende gemeinsam voranzubringen
Energiesharing funktioniert oft über sogenannte Energiegemeinschaften, wie Genossenschaften. Diese organisieren die gemeinsame Nutzung des Stroms und sorgen dafür, dass alle fair beteiligt sind.
Zukunftsmodell Energy Sharing - Stand der Umsetzung in Deutschland?
Ein zukunftsfähiges Modell ist die Energy Sharing Community (ESC), wie sie im Leitfaden der Deutschen Energie-Agentur (dena) beschrieben wird:
Was ist eine ESC?
Eine ESC ist ein Zusammenschluss von Bürgern, Kommunen, Unternehmen oder Vereinen, die gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nutzen und ggf. speichern – unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes.
Wie funktioniert das Modell?
- Eigene Anlagen (z. B. PV auf Dächern, Windräder) erzeugen Strom.
- Der Strom wird innerhalb der Community geteilt („Sharing-Strom“).
- Reststrom wird bei Bedarf zugekauft.
- Überschussstrom kann eingespeist und verkauft werden.
Die ESC kann selbst als Stromlieferant auftreten oder mit einem Energieversorger kooperieren.
Rechtlicher Rahmen (Stand 2025):
Die EU sieht Energy Sharing vor (RED II, EMD 2024). In Deutschland ist die Umsetzung noch in Arbeit – ein Gesetzesentwurf zur Vereinfachung liegt vor.
ESCs dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen Strom teilen, ohne alle Pflichten eines Energieversorgers erfüllen zu müssen.
Was bedeutet das für die Energiegenossenschaft Südeichsfeld eG?
- Mehr lokale Teilhabe: Bürger und Kommunen profitieren direkt vom erzeugten Strom.
- Flexiblere Geschäftsmodelle: z. B. Stromtarife für Mitglieder, Mieterstrom, Carsharing mit Ökostrom.
- Stärkung der Region: durch Wertschöpfung, Akzeptanz und Klimaschutz.
Rechtliches / Kontakt und Mitwirkung
Welche Rechtsform hat eine Energiegenossenschaft?
Die Energiegenossenschaft Südeichsfeld eG ist eine eigenständige juristische Person nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG). Sie ist im Genossenschaftsregister mit der Registernummer GnR 500156 eingetragen und unterliegt der Pflichtprüfung durch einen Genossenschaftsverband.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Über die Website www.energiegenossenschaft-suedeichsfeld.de, per E-Mail oder telefonisch. Persönliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich.