Mitgliedschaft
Unsere Bürgerenergiegenossenschaft ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bürgerinnen und Bürgern, die sich zusammenschließen, um die Erzeugung, den Vertrieb und den Einsatz erneuerbarer Energien in ihrer Region zu fördern. Das Hauptziel dieser Genossenschaften ist es, eine nachhaltige, umweltfreundliche und dezentrale Energieversorgung voranzutreiben.
Unsere Bürgerenergiegenossenschaften soll es den Mitgliedern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und die Energieversorgung in ihren eigenen Händen zu halten. Die Mitglieder investieren gemeinsam in erneuerbare Energieprojekte wie Windparks, Solaranlagen, Biomasseanlagen oder Wasserkraftwerke. Diese Projekte werden dann genutzt, um grünen Strom zu erzeugen, der entweder ins öffentliche Netz eingespeist oder lokal verbraucht wird.
Neben der Energieerzeugung setzen Bürgerenergiegenossenschaften auch auf Energieeffizienzmaßnahmen und Bildungsaktivitäten, um das Bewusstsein für erneuerbare Energien in der Gemeinschaft zu stärken.
Die Genossenschaftsstruktur gibt den Mitgliedern demokratische Mitspracherechte, da jede Stimme gleichwertig ist. Dadurch können lokale Bedürfnisse und Interessen besser berücksichtigt werden als in großen, zentralisierten Energieunternehmen.
Insgesamt sind Bürgerenergiegenossenschaften ein wichtiger Baustein für die Energiewende und tragen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten.
In unserer Satzung ist zur Mitgliedschaft folgendes beschrieben:
§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglied können werden:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften
- Gebietskörperschaften des Freistaates Thüringen.
2. Wer die Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft nach Absatz 1 nicht erfüllt, kann als Mitglied aufgenommen werden, wenn die Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.
3. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt den Vorstand.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Genossenschaft ihre Anschrift und E-Mail-Adresse sowie jede entsprechende Änderung ihrer Adresse mitzuteilen.
§ 3 Geschäftsanteil, Zahlungen, Eintrittsgeld
1. Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 EURO (fünfhundert). Jedes Mitglied hat mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen.
2. Er ist binnen 10 Kalendertagen nach Eintragung in die Liste der Mitglieder in voller Höhe einzuzahlen.
3. Jedes Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes weitere Geschäftsanteile zu je 500,00 EUR zeichnen. Dies ist nur zulässig, wenn bereits bestehende Geschäftsanteile voll eingezahlt sind. Weitere Geschäftsanteile sind innerhalb von 10 Tagen einzuzahlen.
4. Durch Beschluss der Generalversammlung kann ein Eintrittsgeld, auch in Form eines prozentualen Aufgeldes (Agio) beim Erwerb von Anteilen, festgelegt werden. Das Eintrittsgeld wird den Rücklagen zugeführt.
WICHTIG! Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.
Bitte den Mitgliedantrag ausfüllen, im Original unterschrieben zurückschicken und den Genossenschaftsanteil überweisen.
Rücksendung Mitgliedsantrag im Original an:
Energiegenossenschaft Südeichsfeld eG
Brückenstraße 3
99988 Südeichsfeld OT Diedorf
Bankverbindung:
Sparkasse Unstrut-Hainich | IBAN: DE30 8205 6060 0512 0357 17 | BIC: HELADEF1MUE
Verwendungszweck: Geschäftsanteil Vorname Nachname
Nach dem Eingang von Mitgliedantrag und Zahlung versenden wir eine Mitgliedsbestätigung.